Der Extrakt der Steviapflanze süsst Lebensmittel wie Zucker, ist jedoch praktisch kalorienfrei und auch für Diabetiker geeignet. Die Schweiz und Frankreich waren die ersten europäischen Länder, die Stevia teillegalisierten. Seit dem 2. Dezember 2011 ist Stevia in der EU als Lebensmittelzusatz zugelassen.
Stevia Rebaudiana ist eine Staudenpflanze aus Südamerika. Seit Jahrtausenden wird sie von den Ureinwohnern als Süssungsmittel verwendet. Erst 1887 wurde die Pflanze vom Tessiner Naturwissenschaftler Moises Bertoni in Paraguay entdeckt und wissenschaftlich beschrieben.
Die Bewilligung zur Verwendung von Stevia gilt nicht für die Pflanze, sondern für deren Inhaltsstoffe, welche für die Süsse verantwortlich sind. Deshalb muss zwischen der Pflanze Stevia und dem Extrakt, der daraus gewonnen wird, genau unterschieden werden. Das Blatt enthält zahlreiche verschiedene Stoffe, sogenannte Glykoside, welche für die Süsse verantwortlich sind. Steviol-Glykoside, wie Rebaudiosid und Steviosid, werden mittels Extraktion aus der Pflanze gewonnen.
Die Vorteile von Stevia
Stevia ist 300-mal süsser als Zucker, ein Gramm Stevia-Extrakt ersetzt also 300 Gramm Zucker. Somit scheinen mühsames Kalorienzählen und -abwägen für immer vorbei. Stevia verursacht keine Karies und darf auch von Diabetikern zum Süssen verwendet werden, da es den Blutzuckerspiegel nicht ansteigen lässt. Richtig dosiert ist Stevia geschmacksneutral, im Abgang vielleicht etwas nach Lakritze schmeckend.
Diverse neue Produkte, welche mit Stevia gesüsst werden, sind seit Ende 2009 auf dem Markt. Eingesetzt wird Stevia vom Getränkehersteller, vom Schokoladenhersteller über die Zuckerindustrie bis hin zum Kräuterbonbonhersteller. Und die Nachfrage nach mit Stevia gesüssten Lebensmitteln steigt ständig. Mittlerweile baut ein gutes Dutzend Länder auf drei Kontinenten Stevia zu kommerziellen Zwecken an. China hält mit 75 Prozent der Weltproduktion die Führung.
Der Hersteller-Partner für unsere Produkte baut auf seinen Plantagen Steviapflanzen zur Weiterverarbeitung an. Extraktion und Aufarbeitung werden entsprechend JECFA-Spezifikation ausgeführt. Diese Spezifikation wurde im Juni 2008 vom Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) festgelegt. So können wir unseren Kunden Produkte in stets konstanter hoher Qualität anbieten. Denn nur mit einem erstklassigen Ausgangsprodukt ist es möglich, ein hochstehendes Endprodukt zu erzielen.
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